Fortbildungspflicht
SBAP-Fortbildungspflicht
Durch kontinuierliche Weiterbildung seiner Mitglieder steht der SBAP für Qualität in der psychologischen Arbeitswelt.
Die Förderung der Fortbildung im Sinne der Angewandten Psychologie ist dem SBAP. ein besonderes Anliegen. Die Angewandte Psychologie ist ihrem Wesen nach interdisziplinär und grenzüber- schreitend. Theorienübergreifendes Denken ist gefordert, damit die in der Praxis entstehenden Probleme gelöst werden können. Die Evaluation der Wirksamkeit der Instrumente der Angewandten Psychologie ist deshalb ein wichtiges Qualitätskriterium der angewandt psychologischen Arbeitsweise.
Die lebenslange, kontinuierliche Fortbildung gewährleistet die stetige Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz. Sie ist somit ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung. Die Fortbildung vermittelt die neuesten Erkenntnisse aus Theorie, Forschung und Praxis aus psychologischen und benachbarten Disziplinen. Dieses Wissen soll in die eigenen beruflichen Tätigkeiten integriert werden können.
Vom SBAP. anerkannte Fortbildungsarten und -mittel sind:
1. Fortbildungskurse und Veranstaltungen, Vorlesungen, Schulungen, Trainings, Seminare, Tagungen und Kongresse, Vorträge, Kolloquien, Workshops, Webinare.
2. Supervision und Teilnahme in Intervisionsgruppen, Selbsterfahrung in der eigenen oder in weiteren Psychotherapiemethoden.
3. Studium von Fachliteratur (alle Medien) sowie Fortbildung mittels audiovisueller und interaktiver Lernmittel.
4. Publikationstätigkeit, Lehrtätigkeit (im psychologischen Bereich).
5. Durchführung von Seminaren, Vorträgen, Fortbildungskursen, Projekten, Aktivitäten, die der Weiterentwicklung der eigenen beruflichen Kompetenz dienen.
6. Mitarbeit in psychologischen Berufsverbänden. Mitarbeit in psychologischen Studien und Kommissionen, die die eigene berufliche Kompetenz fördern.
Für die Qualität der Fortbildungsinhalte oder Fortbildungsanbieter, gemäss den Standards der SBAP.-Berufsordnung, liegt die Verantwortung beim Mitglied.
Für SBAP.-Mitglieder, welche weniger als 60 % in einem Psychologieberuf arbeiten, beträgt der Nachweis für Fortbildung während dreier Jahre, mindestens 120 Einheiten (1 Einheit = 45-60 Minuten) gesamt. Ansonsten gelten die gleichen Vorgaben bezüglich Fortbildungsarten und Anteil allfälliger Fachtitel.
Führen Sie neben dem Verbandstitel „PsychologIn SBAP. “ noch Fachtitel SBAP., müssen während der drei Jahre auch in jedem Fachtitel Fortbildungseinheiten nachgewiesen werden (s. Richtlinien Fortbildung und Fachtitel). Die Anzahl Einheiten bleibt gleich.
SBAP. Standard:
- Mitglieder ohne SBAP.-Fachtitel: 150 Einheiten in 3 Jahre
- Mitglieder mit SBAP-Fachtitel oder eidg. anerkanntem Titel: 240 Einheiten in 3 Jahren
Fortbildungsplattform e-log
SBAP Mitglieder erhalten einen kostenlosen Zugang zur Online-Plattform e-log. Dort haben sie die Möglichkeit, ihre Fort- und Weiterbildungen zu erfassen und so einen Überblick über ihre Bildungstätigkeiten zu erhalten. E-log ersetzt das frühere Fortbildungsprotokoll. Auf der Plattform werden unsere Einheiten „Logpunkte“ genannt. Am 1. Februar jedes Jahres wird ein Fortbildungszertifikat ausgestellt, daher müssen alle Fortbildungen bis Ende Januar eingetragen sein.
Die Anleitung zur Registrierung und das Manual zu e-log sind im Mitgliederbereich zu finden.
Die Richtlinien im Detail kannst du hier entnehmen: «Richtlinien der SBAP-Fortbildungspflicht»
Die Übersicht über Bildungstätigkeiten, welche aufgrund der Dauer gebucht werden können.
FAQ zur Fortbildungspflicht
Damit stellt der SBAP die Qualität und die Aktualität der Kompetenzen seiner Mitglieder sicher und stellt ein wichtiges Qualitätskriterium des Verbandes dar. Die Förderung der Fortbildung ist dem SBAP. ein besonderes Anliegen, da Angewandte Psychologie ist ihrem Wesen nach interdisziplinär und grenzüberschreitend ist. Theorienübergreifendes Denken ist gefordert, damit die in der Praxis entstehenden Probleme gelöst werden können. Jedes Mitglied bildet sich kontinuierlich fort. Zudem ist in jeder Weiterbildungsrichtung, in der ein Mitglied einen Fachtitel trägt, fachspezifische Fortbildung während der gesamten Berufstätigkeit zu leisten.
Die lebenslange, kontinuierliche Fortbildung gewährleistet die stetige Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz. Sie ist somit ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung. Die Fortbildung vermittelt die neuesten Erkenntnisse aus Theorie, Forschung und Praxis aus psychologischen und benachbarten Disziplinen. Dieses Wissen soll in die eigenen beruflichen Tätigkeiten integriert werden können.
Diese Richtlinien unterliegen dem Gesetz (insbesondere ZGB, StGB, PsyG, PsyV, PsyAkkred, PsyReg und weiteren) sowie den SBAP.-Statuten. Im Psychologieberufegesetz PsyG (Stand März 2011) steht unter 5. Kapitel Ausübung des Psychotherapieberufes, Art. 27b) Berufspflichten: «Sie vertiefen, erweitern und verbessern ihre Kompetenzen durch kontinuierliche Fortbildung.»
Im Fortbildungsprotokoll werden die zu leistenden Fortbildungseinheiten für maximal drei folgende Kalenderjahre eingetragen. Die verlangten Fortbildungseinheiten betragen (gültig ab 02.04.2022):
- 150 Einheiten in 3 Jahren für Mitglieder ohne SBAP. -Fachtitel und ohne eidg. anerkanntem Titel
- 240 Einheiten in 3 Jahren für Mitglieder mit SBAP. -Fachtitel oder eidg. anerkanntem Titel
- Für SBAP.-Mitglieder, welche weniger als 60 % in einem Psychologieberuf arbeiten, beträgt der Nachweis für Fortbildung während dreier Jahre, mindestens 120 Einheiten gesamt.
- 1 Einheit = 45-60 Minuten
Ab Eintritt als ordentliches Mitglied und ab Erwerb des SBAP-Fachtitels.
Fachtitelanwärtern wird ihre Weiterbildungszeit voll an ihre Fortbildung angerechnet.
Vom SBAP. anerkannte Fortbildungsarten und -mittel sind:
- Fortbildungskurse und Veranstaltungen, Vorlesungen, Schulungen, Trainings, Seminare, Tagungen und Kongresse, Vorträge, Kolloquien, Workshops, Webinare
- Supervision und Teilnahme in Intervisionsgruppen, Selbsterfahrung in der eigenen oder in weiteren Psychotherapiemethoden
- Studium von Fachliteratur (alle Medien) sowie Fortbildung mittels audiovisueller und interaktiver Lernmittel
- Publikationstätigkeit, Lehrtätigkeit (im psychologischen Bereich)
- Durchführung von Seminaren, Vorträgen, Fortbildungskursen, Projekten, Aktivitäten, die der Weiterentwicklung der eigenen beruflichen Kompetenz dienen
- Mitarbeit in psychologischen Berufsverbänden. Mitarbeit in psychologischen Studien und Kommissionen, welche die eigene berufliche Kompetenz fördern.
Nein, für die studentischen Mitglieder gilt die Fortbildungspflicht nicht.
Sowohl ordentliche Mitglieder als auch Dritte können sich unter Einreichung ihrer Fortbildungsprotokolle (inkl. Belege) mittels Fortbildungszertifikat durch die Geschäftsstelle bestätigen lassen, dass sie in einem Zeitabschnitt von drei Jahren eine den Anforderungen genügende Fortbildung besucht haben. Am 1. Februar jedes Jahres wird ein Fortbildungszertifikat ausgestellt, daher müssen alle Fortbildungen bis Ende Januar im e-Log eingetragen sein.
Für die Qualität der Fortbildungsinhalte oder Fortbildungsanbieter, gemäss den Standards der SBAP.-Berufsordnung, liegt die Verantwortung beim Mitglied. Die SBAP.-Mitglieder dokumentieren ihre Fortbildung so, dass Inhalt und Umfang jederzeit nachgewiesen werden können. Es ist im Interesse jedes einzelnen SBAP.-Mitgliedes, gegenüber Dritten jederzeit die Erfüllung der Fortbildungspflicht ausweisen zu können. Führen Sie neben dem Verbandstitel „PsychologIn SBAP.“ noch Fachtitel SBAP., müssen während der drei Jahre auch in jedem Fachtitel Fortbildungseinheiten nachgewiesen werden. Während der psychologischen Berufstätigkeit ist das ausgefüllte Fortbildungsprotokoll alle drei Jahre der Geschäftsstelle SBAP. einzureichen gemäss Richtlinien Fachtitel «PsychologIn SBAP.», den Richtlinien der anderen Fachtitel, den Richtlinien Fortbildung und Fortbildungsprotokoll. Das Mitglied muss Kopien der Fortbildungsprotokolle 10 Jahre aufbewahren.
Eine Überprüfung der Fortbildungsverpflichtungen erfolgt anhand der detaillierten Ausführungs-bestimmungen, die direkt im Fortbildungsprotokoll geregelt sind. Die Überprüfung liegt in der Verantwortung des Vorstandes und kann durch Stichproben oder generell bei allen Mitgliedern erfolgen.
Bei Nichteinhalten der Vorgaben wird das Mitglied schriftlich ermahnt und allenfalls angehört. Dem Mitglied können zudem Auflagen gemacht werden. Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen folgt Verwarnung bis Titelentzug oder Verbandsausschluss. Andere Vorgehensweisen sind dem Vorstand vorbehalten.
Hier finden Sie die Richtlinien für die Fortbildungen
Hier gelangen Sie zu der Onlineplattform E-Log
Hier geht es zum Mitgliederbereich
FAQ zu E-Log
SBAP-Mitglieder erhalten einen kostenlosen Zugang zur elektronischer Fortbildungsplattform e-log. Dort haben Sie die Möglichkeit, ihre Fort- und Weiterbildungen zu erfassen und so einen Überblick über ihre Bildungstätigkeiten zu erhalten. Auf der Plattform werden unsere Einheiten „Logpunkte“ genannt.
Wenn Sie sich das erste Mal registrieren, dann brachst du deine SBAP.-Mitgliedernummer.
Die Videoanleitung zur Registrierung und das Manual zu e-log sind im Mitgliederbereich zu finden.
E-log rechnet die Einheiten in Log-Punkten, daher wurde ein Mittelwert von 52.5 Minuten pro Einheit definiert, somit ist die Fortbildungspflicht bereits ab 210 Log-Punkten in drei Jahren erfüllt.
Das «Selbststudium von Fachliteratur» ist als «informelle Bildungstätigkeit SBAP» einzugeben. Der SBAP verzichtet auf eine Zusammenfassung der Literatur, verlangt aber eine Literaturliste als Beleg.
E-log stellt Ihnen jeweils kostenlos am 1. Februar des Jahres ein Zertifikat aus. Daher sind alle besuchten Weiterbildungen bis zum 31. Januar des Jahres einzutragen.
Die Server von e-log stehen in der Schweiz und diese Datenschutzrichtlinien (Seite 4/5 der AGB’s) werden eingehalten. Die von Ihnen getätigten Angaben sind nur für den SBAP einsehbar. Die Betreiberin (e-log) hat nur in definierten Fällen Einsicht.