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Umfrage zu Pilotprojekten zur Kosteneindämmung des BAG

Seit dem 1. Januar 2023 sind Pilotprojekte als Massnahme zur Eindämmung der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung möglich (Art. 59b Bundesgesetz über die Krankenversicherung [KVG]). Die Projekte dürfen dabei in bestimmten Bereichen von den Bestimmungen des KVG abweichen. Die Bereiche sind in Artikel 59b Absatz 2 KVG aufgeführt.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden nur wenige Pilotprojekte eingereicht. Das BAG möchten deshalb eine Umfrage bei den Akteuren des Gesundheitswesens durchführen, um Erwartungen und Herausforderungen für die Akteure zu ermitteln und sie bestmöglich bei den vorgesehenen Prozessschritten begleiten zu können.

Weitere Informationen dazu findest Du auf der BAG Website Pilotprojekte (admin.ch). Um die Anforderungen und Erwartungen an das Gesuch zu klären, steht das Formular zur Einreichung eines Bewilligungsgesuchs auf ihrer Website zur Verfügung,

Die Umfrage kann bis zum 31. August 2024 ausgefüllt werden. Die Ergebnisse werden vom BAG ausgewertet. Um die Formulierung der Antworten zu erleichtern, ist der Fragebogen im PDF-Format hier erhältlich. Es wird jedoch darum gebeten, die Antworten direkt über den folgenden Link einzugeben: https://findmind.ch/c/6zeh-Yao7.

Für weitere Fragen, kannst du dich direkt beim Team Administration der Abteilung Tarife und Grundlagen des BAG via Mail oder Tel. +41 58 462 37 23 melden.