Anpassungen psychotherapeutische Weiterbildung
Am 25.06.24 haben wir vom BAG folgende Information zur psychotherapeutischen Weiterbildung erhalten:
«Gerne informieren wir Sie, dass auf den 1. Juli 2024 zusätzlich auch die Weiterbildungsstätten, die eine Anerkennung des SIWF als Weiterbildungsstätte Kategorie A oder B im Rahmen eines Schwerpunktes (Alterspsychiatrie und -psychotherapie, Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie, Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen) besitzen, in Artikel 50c Buchstabe b Ziffer 1 KVV aufgenommen werden.
Für Zulassungen ab dem 1. Juli 2024 wird psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten somit auch eine Tätigkeit in Institutionen mit Schwerpunkt-Kategorie A oder B als Zulassungsvoraussetzung anerkannt. Zudem wird auf das revidierte Weiterbildungsprogramm «Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie» in der neuen Fassung vom 1. Januar 2024 verwiesen.»
Anpassung in der Amtlichen Sammlung: AS 2024 265 – Verordnung über die Krankenversich… | Fedlex (admin.ch)
Erläuterungen: fedlex-data-admin-ch-eli-oe-2024-48-de-pdf.pdf
Angepasste BAG-Webseite: Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022 (admin.ch)