Das Angebot «Mental Fitness» der AXA Versicherung
Nach fast einem Jahr an Verhandlungen haben die AXA Versicherung und der SBAP eine gemeinsame Übereinkunft gefunden, so haben ab dem Jahr 2024 SBAP-Psycholog*innen, die Möglichkeit Leistungen im präventiven Bereich für Kund*innen der AXA-Zusatzversicherung abzurechnen. Die AXA übernimmt 75 Prozent der Kosten bis zu maximal CHF 500 innerhalb von drei Kalenderjahren.
Es dürfen ausschliesslich Rechnungen für «psychologische Gesundheitsberatung» gestellt werden. Das bedeutet bei den Klient*innen liegt kein psychologischer Krankheitswert vor und die Gesundheitsberatung findet mit dem Ziel der Gesundheitsförderung statt. Im Rahmen der «psychologischen Gesundheitsberatung» darf keine Anamnese für Leistungen der Grundversicherung durchgeführt werden.
- Die Rechnungsstellung muss gemäss Tarif 595 und Tarifziffer 5025 für die «psychologische Gesundheitsberatung» ohne psychologischen Krankheitswert und mit dem Ziel der Gesundheitsförderung erfolgen.
- Die Abrechnung erfolgt pro Sitzung unter Berücksichtigung der Abrechnungsnummer 5025 im empfohlenen XML-Standard.
- Die GLN-Nummer ist ein Pflichtfeld. Das Vorhandensein einer ZSR-Nummer ist nicht Voraussetzung für die Rechnungstellung.
- Das Feld Diagnose wird nicht ausgefüllt. Die Rechnungstellung erfolgt im TG-System (Tiers garant).
Wichtig zu beachten: Pflichtleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind nicht durch die Zusatzversicherung gedeckt. Im Mitgliederbereich findest du eine Rechnungsvorlage.
Die AXA überprüft in der ersten Zeit mittels des SBAP-Finders ob es sich um SBAP-Psycholog*innen handelt. Dazu ermutigen wir dich noch einmal, dich im SBAP-Finder einzutragen.
Zukünftig wird von der AXA ein Suchtool gebaut, damit ihre Kund*innen die geeignete Psychologische Berater*in finden. Falls du darüber suchbar sein möchtet, musst du dich dafür anmelden. Dazu musst du die notwendigen Angaben auf der Microsoft Forms angeben. Wir werden die Informationen jeweils Ende Monat der AXA zukommen lassen.