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Neue verrechenbare Leistungen der IV

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat im Auftrag der IV-Stelle eine neue Vergütungsregelung erstellt, die ab dem 1. Juli 2024 für Psychotherapie-Dienstleistungen gilt. Neben den bisherigen Abklärungen, Behandlungen und Gutachten können nun auch von der IV-Stelle veranlasste Besprechungen im Rahmen des Abklärungs- und (Wieder-) Eingliederungsprozesses abgerechnet werden. Dies schliesst eventuelle Wartezeiten sowie die Zeit für die Hin- und Rückfahrt von der Praxis zum Besprechungsort ein.

Wichtig: Auch Psychotherapeut*innen, die dem IV-Tarifvertrag nicht beigetreten sind, können mit der neuen Tarifziffer 299.02 im Rahmen der Eingliederung abrechnen.

Hier geht es zum IV Rundschreiben dazu.