Neue verrechenbare Leistungen der IV
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat im Auftrag der IV-Stelle eine neue Vergütungsregelung erstellt, die ab dem 1. Juli 2024 für Psychotherapie-Dienstleistungen gilt. Neben den bisherigen Abklärungen, Behandlungen und Gutachten können nun auch von der IV-Stelle veranlasste Besprechungen im Rahmen des Abklärungs- und (Wieder-) Eingliederungsprozesses abgerechnet werden. Dies schliesst eventuelle Wartezeiten sowie die Zeit für die Hin- und Rückfahrt von der Praxis zum Besprechungsort ein.
Wichtig: Auch Psychotherapeut*innen, die dem IV-Tarifvertrag nicht beigetreten sind, können mit der neuen Tarifziffer 299.02 im Rahmen der Eingliederung abrechnen.
Hier geht es zum IV Rundschreiben dazu.