Unterschied Anordnung und Verordnung
Die Anordnung wird seit dem 01.07.22 für die Grundversicherung (OKP) benötigt und legt die Sitzungsanzahl der nichtärztlichen Psychotherapie fest. Die Verordnung wird neuerdings von vielen Zusatzversicherungen (ZVV) gefordert. Aktuell umfassen das folgende Versicherungen Agrisano, Aquilana, Assura, EGK, Groupe Mutuel, Helsana, KPT, Sanitas und SWICA. Die Verordnung erfordert keine Diagnose und legt keine Sitzungsgrenze fest. Es ist lediglich eine ärztliche Bescheinigung, die den Bedarf an nichtärztlicher Psychotherapie bestätigt. Bei den Zusatzversicherungen gibt es unterschiedliche Kostendeckel die meist auf eine fixe Periode wir z.B. ein Kalenderjahr festgelegt ist.
Die Vorlage zur Verordnung für die Zusatzversicherung sind in unserem Mitgliederbereich in den Sprache Deutsch, Französisch und Italienisch hinterlegt.