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Rückzahlungen von Angestellten?

Wie ist die Situation für alle Unternehmer*innen welche Angestellte im Bereich der Psychotherapie haben, falls es zu Rückzahlungen der Differenz zum provisorischen Tarif kommen sollte? Wir haben diese Frage an einen Anwalt gestellt und folgende Antwort erhalten.

«Die Mitglieder haben richtig erkannt, dass sie die Löhne schulden, auch wenn sie auf dem «provisorischen», allenfalls zu hohen Tarif basieren und deswegen vielleicht mal eine Rückzahlung machen müssen. Es gibt zwei Ansätze, dem Problem zu begegnen. Sie können kumulativ oder alternativ eingesetzt werden. Wie vom Mitglied erwähnt, können und müssen wohl innerhalb der Gesellschaft Rückstellungen gebildet werden. Das ist mit der Buchhaltung abzusprechen, ist aber rechtlich unproblematisch. Dem Risiko «zu hohe Löhne» zu bezahlen, könnte damit begegnet werden, dass man nicht mehr den ganzen Lohn als Fixlohn ausgestaltet. Man könnte einen Fixlohn vereinbaren, der dem Minimum gemäss eines möglichen neuen Tarifs entspricht, sozusagen dem tarifmässigen worst case scenario. Die Differenz zum heutigen Lohn könnte man dann als variabler Bestandteil ausgestalten, der entweder erst verzögert ausbezahlt wird, falls sich der provisorische Tarif bestätigt oder der zurückgefordert werden kann, wenn das Unternehmen eine Rückzahlung leisten muss. Das bedingt natürlich eine Anpassung des Arbeitsvertrags und kann nur einseitig verfügt werden auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.»