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Elektronisches Patientendossier (EPD)

Es handelt sich um eine Sammlung Patient*innengebundener Dokumente mit gesundheitsrelevanten Informationen, auf welche verschiedene Akteure nach Einwilligung der Patient*innen Zugriff haben. Das EPD enthält nicht alle elektronisch erfassten Gesundheitsinformationen von Patient*innen sondern nur diejenigen, die für Fachpersonen und für die weitere Behandlung relevant sind. Bis datto wurden solche Informationen lokal und fachspezifisch aufbewahrt, für den Austausch mussten Daten manchmal sogar per Post hin und her geschickt werden. Das EPD will dagegenwirken. Es stellt ein einheitliches Tool dar, welches Informationen an einem Ort bündelt und jederzeit zugänglich macht, mit dem es Gesundheitsfachpersonen über die Kantonsgrenzen hinaus miteinander vernetzt und so Therapien verbessert und Doppelspurigkeit reduziert.

Seit August 2022 ist es für alle Personen in der Schweiz möglich, ein EPD zu eröffnen. Es funktioniert landesweit. Ein wichtiger Punkt dabei: Das EPD steht auf einem soliden gesetzlichen Fundament, dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG). Dieses regelt zum Beispiel, dass jede*r Patient*in selbst entscheiden kann, wer auf das EPD zugreifen darf, welche Aufgaben die Anbieter haben, und es sorgt für höchste Sicherheit.

Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime sind heute schon verpflichtet, dass EPD einzusetzen und alle behandlungsrelevanten Informationen darin einzutragen. Mittlerweile sind zudem beinahe 15 Prozent aller Arztpraxen angeschlossen, bei den Apotheken sind es 5 Prozent.

Mit der Gesetzesrevision, die der Bundesrat im Juni 2023 in die Vernehmlassung gegeben hat, will er das EPD entlang der gesamten Behandlungskette sicherstellen, also auch für Ärzt*innen, Apotheken, Physiotherapeut*innen und weitere ambulante Leistungserbringer wie auch Psychotherapeut*innen verbindlich machen.

In Zukunft soll das EPD auch als elektronischer Impfausweis dienen. Auf diese Weise wird das Impfbüchlein in Papierformat überflüssig. Auch Daten von Vorsorgeuntersuchungen können ins EPD eingebunden werden. Und: In Zukunft soll es möglich sein, dass Daten zu Puls oder Blutdruck direkt aus einer Smartwatch ins EPD integriert werden können.

Damit die Ziele erreicht werden können, braucht es den Einbezug aller Akteure – und eine gute Koordination und Information. Diese Rolle übernehmen das BAG sowie eHealth Suisse. Das BAG bereitet für Bundesrat und Parlament die gesetzlichen Grundlagen auf (inklusive Monitoring und Evaluation) und informiert über das EPD. Da die Gesundheitsversorgung grundsätzlich aber in der Zuständigkeit der Kantone liegt, braucht es eine Drehscheibe, welche die Koordination zwischen Bund und Kantonen sicherstellt. Diese Aufgabe obliegt eHealth Suisse.

Nützliche Links:

Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG) 

Webseite des EPD

Webseite eHealth Suisse