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Vergütung von Assistenzpsychotherapeut*innen im IV-Bereich

Ab dem 01. April 2025 können erbrachte Leistungen für die IV analog zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) via Betreuungsperson abgerechnet werden.

Bitte beachtet die wichtigen Anpassungen, welche ihr im Informationsschreiben des Bundesamts für Sozialversicherungen entnehmen könnt. Zudem findet ihr hier den Anhang zum Vertrag für die Durchführung von psychotherapeutischen Abklärungen und Behandlungen zu Lasten der Invalidenversicherung (FSP-ASP-SBAP-BSV) vom 1.April 2007