Vergütung von Assistenzpsychotherapeut*innen im IV-Bereich

Ab dem 01. April 2025 können erbrachte Leistungen für die IV analog zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) via Betreuungsperson abgerechnet werden.
Ab dem 01. April 2025 können erbrachte Leistungen für die IV analog zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) via Betreuungsperson abgerechnet werden.