Neuregelung der psychologischen Psychotherapie hat sich etabliert
Die seit dem 1. Juli 2022 geltende Neuregelung der psychologischen Psychotherapie (Anordnungsmodell) hat sich laut Evaluation des BAG etabliert. Psychologische Psychotherapeut*innen können seither auf ärztliche Anordnung selbstständig zulasten der Grundversicherung tätig sein. Der Systemwechsel wird von Fachpersonen und Patient*innen mehrheitlich positiv bewertet, da sich der Zugang zur Psychotherapie verbessert hat. Dennoch bestehen insbesondere im Kinder- und Jugendbereich sowie in ländlichen Regionen weiterhin lange Wartezeiten. Gleichzeitig stiegen die Kosten der Grundversicherung von 528 Mio. Franken (2021) auf 922 Mio. Franken (2024). Ursachen sind höhere Tarife, die steigende Nachfrage sowie die Verlagerung bisher privat finanzierter Behandlungen in die Grundversicherung. Der Bundesrat will deshalb das Kostenmonitoring fortführen und die Versorgungssituation weiter analysieren.
Die Evaluation des Bundesrates zeigt, dass sich das Anordnungsmodell in der psychologischen Psychotherapie grundsätzlich bewährt hat. Insbesondere der verbesserte Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung und die etablierte Anordnungspraxis sind positiv zu bewerten. Gleichzeitig zeigt der Bericht auf, dass bei administrativen Prozessen, insbesondere im Zusammenhang mit Kostengutsprachen und psychiatrischen Fallbeurteilungen bei längerfristigen Therapien, weiterhin Optimierungspotenzial besteht.
Der SBAP begrüsst eine gemeinsame Weiterentwicklung dieser Prozesse mit dem Ziel, den administrativen Aufwand zu reduzieren, die Versorgung effizienter zu gestalten und vorhandene Ressourcen gezielt zugunsten der Patient*innen einzusetzen.