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ZSR Nummer für die Zusatzversicherung

Die Abrechnung über die Zusatzversicherung (VVG) ist ab jetzt auch mit einer ZSR Nummer möglich. Diese kann bei SASIS angefordert werden mittels dieses Links in der Kategorie Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Neu kann angewählt werden, ob via der obligatorische Krankenversicherung (OKP) oder über die Zusatzversicherung (VVG) abgerechnet wird. Beides gemeinsam anzubieten ist jedoch immer noch nicht möglich. Aufgrund dessen, dass die Psychotherapie per 01.07.22 als Primärleistung definiert wurde, werden Zusatzversicherungen voraussichtlich ihren Leistungskatalog auf das Jahr 2024 anpassen. Wir empfehlen deshalb, die jeweilige Zusatzversicherung zu kontaktieren und eine Kostengutsprache einzuholen. Der SBAP ist in intensivem Austausch mit Zusatzversicherungen. Bei weiteren Veränderungen informieren wir über den Newsletter und die Webseite.